GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Unternehmensgegenstand:
Müller Immobilien bietet seine Dienste auf Grundlageder folgenden Geschäftsbedingungen an. Diese werden mit Ansicht bzw. Abrufeines Angebots zusammenmit der Angebotsbeschreibung Bestandteil derVereinbarungen.
Müller Immobilien ist berechtigt, für beide Seitendes beabsichtigten Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu sein.
II. Bestimmungen gegenüber Verkäufern, Vermietern oder Verpächtern:
1. Angebot
Der Vermieter/Verkäufer bzw. Verpächter (nachfolgend: Auftraggeber)betraut den Makler damit, das Objekt zu den im Angebot genannten Bedingungenzum Zwecke des Verkaufs oder der Vermietung/Verpachtung anzubieten.
2. Rechte und Pflichten des Kunden
Der Auftraggeber hat Müller Immobilien alle Informationen über vorhandene oder neu hinzutretende Umstände, welche dieDurchführung der Maklertätigkeit berühren (z.B. Eigenvermittlung, Änderung derKonditionen, Aufgabe der Vermittlungsabsicht) unverzüglich zu erteilen. Müller Immobilien hat Anspruch auf kostenlose Überlassung von Ablichtungenhinsichtlich dieser Punkte.
Vor Abschluss eines Vertrages hat der Auftraggeber bei Müller Immobilien Rückfrage zu halten, ob dieser den Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt hat.
3. Rechte und Pflichten von Müller Immobilien
Müller Immobilien ist berechtigt, weitere Makler indie Auftragsbearbeitung einzuschalten. Hierdurch entstehen dem Auftraggeberkeine zusätzlichen Kosten.
Müller Immobilien hat das Recht, das zu vermittelnde Objekt auch in Begleitung Dritter, insbesondere von Interessenten, zu besichtigen.
Müller Immobilien gibt dem Auftraggeber nur ungeprüfte Mitteilungen der Interessenten weiter. Zu Nachforschungen ist Müller Immobilien nicht verpflichtet. Eine Haftung wegen unzutreffender Informationen besteht lediglich im Falle grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns. Ferner ist die Haftung in diesem Fall der Höhe nach auf die vom Auftraggeber gezahlte Courtage beschränkt.
III. Bestimmungen gegenüber Käufern, Mietern, Pächtern:
1. Angebot
Die im Angebot genannten Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen des Verkäufers bzw. Vermieters. Für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Kunden mitgeteilten Informationen haftet Müller Immobilien nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder von Vorsatz. Ferner ist die Haftung in diesem Fall der Höhe nach auf die vom Auftraggeber gezahlte Courtage beschränkt.
Angebote sind nur für den im Anschreiben benannten Adressaten bestimmt (Angebotsempfänger). Diese sind vom Empfänger vertraulichzu behandeln, dürfen Dritten insbesondere nicht ohne Zustimmung des Maklers zugänglich gemacht werden. Handelt der Angebotsempfänger dieser Verpflichtung zuwider, stellt dies eine Vertragsverletzung dar. In diesem Fall ist der Makler berechtigt, Schadensersatz in Höhe der Maklercourtage nach IV. zu verlangen, wenn es zwischen dem Dritten und dem Kunden zum Abschluss eines Hauptvertrages kommt.
2. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Sofern das Angebot dem Interessenten bereits bekannt war, hat er dies dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hierbei sind Name des Voranbieters und das Datum des Vorangebotes zu nennen. Kommt der Interessent dem nicht nach, gilt das Angebot des Maklers im Falle eines Vertragsabschlusses als zumindest mitursächlich und begründet eine Verpflichtung zur Provisionszahlung für den Makler nach IV.
Der Auftraggeber hat Müller Immobilien alle Informationen über vorhandene oder neue hinzutretende Umstände, welche die Durchführung der Maklertätigkeit berühren (z.B. Aufgabe des Gesuchs, Finden einer anderen Wohnung), unverzüglich zu erteilen.
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IV. Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, den Maklerauftrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Verbraucher eine Tätigkeit von Müller Immobilien vor Ablauf der zweiwöchigen Frist ausdrücklich wünscht oder dass es im Laufe der Vertragsbeziehung zu einem persönlichen Kontakt zwischen den Parteien kam. Die Frist beginnt mit Auftragserteilung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf kann schriftlich oder per Datenträger, per E-Mail an info@freiburgerimmo.de erfolgen. Im Falle eines Widerrufs schuldet der Verbraucher jedoch Wertersatz.
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V. Provision:
Der Honoraranspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des Hauptvertrages. Dem stehen alle solche Verträge gleich, die inhaltlich identische Regelungen – insbesondere sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art – enthalten. Unerhebliche Abweichungen kommen hierbei nicht in Betracht. Als Vertragsschluss gilt im Fall eines Immobilienerwerbs die Beurkundung des notariellen Kaufvertrages.
Zahlung hat spätestens innerhalb von zehn Tagen zu erfolgen. Die Frist beginnt mit dem in der Rechnung genannten Datum.
Für jedes Mahnschreiben kann Müller Immobilien pauschal € 8,00 verlangen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis, dass kein oder nur ein geringer Schaden entstanden sei, gestattet.
Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, hat Müller Immobilien Anspruch auf Maklercourtage in folgender Höhe:
a) private Miet-Interessenten: 2 Monats-Kaltmieten
b) gewerbliche Miet-Interessenten: Individualabrede
c) für den Kauf-Interessenten: 4 %
Diese Maklercourtage versteht sich zzgl. der Umsatzsteuer.
Die Provisionshöhe errechnet sich aus dem Mietzins, dem Kaufpreis einschließlich der Nebenleistungen, die dem Auftraggeber oder Dritten zufließen (bspw. Einrichtungsablösen, Hypotheken oder Darlehensübernahme).
VI. Besondere Rechte des Maklers
Müller Immobilien kann bei notariellen Beurkundungsterminen bzw. bei einer Mietvertragsunterzeichnung anwesend sein.
Im Falle des Immobilienerwerbs kann Müller Immobilien verlangen, dass in den abzuschließenden notariellen Vertrag eine Klausel aufgenommen wird, wonach sich der jeweilige Auftraggeber wegen der Zahlung der Maklercourtage in dieser Höhe der sofortigen Vollstreckungunterwirft. Die Kosten trägt der Angebotsempfänger.
VII. Schlussbestimmungen:
Etwaige Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich getroffen und bestätigt wurden. Etwaigen Geschäftsbedingungen der Gegenseite wird widersprochen.
Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Maklervertrag ist der Sitz von Müller Immobilien.
Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Interessenten um einen Kaufmann handelt oder aber kein allgemeiner Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland existiert, der Sitz von Müller Immobilien.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Klausel treten, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.